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Häufige Fragen zu Exploration Grants.

Ja. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie uns gern anrufen oder mailen, bevor Sie den Antrag verfassen.

Ja. Bei der 10-Jahres-Regel nach Promotion werden für Wissenschaftlerinnen pauschal 1,5 Jahre pro Kind angerechnet oder länger, wenn nachgewiesen. Für Wissenschaftler werden nur nachgewiesene Zeiten angerechnet.

Bitte verfassen Sie Ihren Antrag auf Englisch, damit die Geschäftsstelle auch internationale Gutachterinnen und Gutachter anfragen kann.

Nein. Das Exploration-Grants-Programm richtet sich ausschließlich an Grundlagenforscherinnen und Grundlagenforscher in Biologie, Chemie oder Medizin.

Die Exploration Grants sind für eine Postdoktoranden-Stelle mit Verbrauchsmitteln für 2 Jahre vorgesehen. Falls Sie jedoch planen, das Projekt von einer Doktorandin oder einem Doktoranden bearbeiten zu lassen, müssen Sie bestätigen, dass (1) die/der Promovierende ihr/sein eigentliches Dissertationsprojekt bereits abgeschlossen hat, oder (2) Sie das Gehalt der Doktorandin oder des Doktoranden bis zum Ende der Promotion garantieren, falls das Exploration Grant-Projekt Gegenstand der Dissertation sein sollte.

Allerdings sollten Exploration Grant-Projekte risikoreiches Neuland betreten und eine neue Forschungslinie im Labor eröffnen, weshalb sie eine gewisse Expertise erfordern und weshalb die – aus Sicht des Programms – interessantesten Projekte für eine Promotion zu risikoreich sein dürften.

Die Geschäftsstelle wählt Gutachterinnen und Gutachter aus, die über die notwendige Expertise im jeweiligen Fachgebiet (Thema, Techniken, Modellsysteme etc.) verfügen. 

Sie können gern fachlich passende Gutachterinnen und Gutachter vorschlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Gutachterinnen und Gutachter unter anderem als befangen betrachten und ausschließen, wenn Sie mit Ihnen kooperieren, in den letzten drei Jahren gemeinsam mit Ihnen publiziert haben oder am selben Standort forschen oder wenn es sich um Ihren Postdoc-Supervisor oder Ihre Doktormutter bzw. Ihren Doktorvater handelt. Sie können – mit Begründung – auch Expertinnen und Experten ausschließen, denen Ihr Antrag nicht vorgelegt werden soll. Gremienmitglieder der Stiftung können nicht ausgeschlossen werden.

In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, die Stiftung rechtzeitig zu informieren. In der Regel können die verbleibenden Fördermittel an die neue Einrichtung mitgenommen werden. 

Die bewilligten Mittel des Exploration Grants sind an das beantragte Forschungsprojekt gekoppelt, das in einem zweistufigen Peer-Review-Verfahren begutachtet wurde. Sie sind daher verpflichtet, die Stiftung zu informieren und mit ihr Rücksprache zu halten, sollten sich substantielle Änderungen zum Projektantrag abzeichnen. 

Ja. Aber Sie können Sie sich nur mit einem neuen Projekt nochmalig bewerben.